Was Betreiber wissen sollten

Nachrüstpflicht für Aufzugsnotruf

Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 haben sich die Bestimmungen für den Aufzugsnotruf geändert. Neben einer Nachrüstpflicht für bestehende Aufzüge müssen jetzt auch ältere Notrufsysteme auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Noch immer verfügen viele ältere Aufzüge nur über eine Hupe als akustische Notrufeinrichtung. Das war bislang zulässig, wenn der Notruf jederzeit von einer beauftragten Person gehört wurde. Diese ständige Präsenz eines Hausmeisters oder Pförtners ist allerdings für die meisten Betreiber kaum zu gewährleisten, wie ein Test des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalens im Jahr 2013 belegte. Bei mehr als jedem zweiten älteren Aufzug reagierte niemand auf das Notfallsignal. Mit Inkrafttreten der novellierten Betriebssicherheitsverordnung ist damit Schluss. Seit Juni 2015 sieht der Gesetzgeber ein Fernnotrufsystem für jeden Aufzug vor. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig be­­setzten Leitzentrale her.

Aktueller Stand der Technik gefordert

Im Gegensatz zu früheren Ausgaben der Verordnung besteht jetzt auch eine Nachrüstpflicht für ältere Anlagen. Eine bestehende Notruflösung muss zudem überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Das betrifft beispielsweise Tableaus in der Kabine, die noch nicht alle relevanten Notruffunktionen wie Notrufknopf, Piktogramme und Beleuchtung enthalten.

Der Gesetzgeber gewährt eine Übergangsfrist bis 2020, eine Nachrüstung oder Modernisierung ist jedoch bereits jetzt empfehlenswert. Denn Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen zu wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken sind neuerdings Arbeitgebern gleichgestellt. Damit erhöhen sich die haftungsrechtlichen Konsequenzen für viele, die Aufzüge in ihrem Verantwortungsbereich haben. Bleibt die Anlage tatsächlich einmal stecken und wird der Notruf nicht umgehend weitergeleitet, drohen dem Betreiber Schadensersatzforderungen oder sogar die Stilllegung der Anlage durch die Behörden. Und das auch schon heute.

Fernnotrufsystem nachrüsten

Mit einem Fernnotruf gehen Betreiber auf Nummer sicher. Ein System wie Schindler Notruf stellt über eine Telefonleitung eine direkte Sprechverbindung zur 24 Stunden besetzten Notrufzentrale des Aufzugsunternehmens her. Die eingeschlossene Person wird von speziell ausgebildetem Personal betreut und ihre Befreiung unverzüglich eingeleitet.

Fernnotrufsysteme lassen sich problemlos nachrüsten. Dafür können Betreiber neben einem festen Telefonanschluss auch kostengünstigere Mobilfunkanschlüsse wählen. Wichtig ist, dass der Notruf die technischen Anforderungen der Europanorm 81-28 erfüllt. So ist sichergestellt, dass keine Anrufe verloren gehen. Vorgesehen sind auch ein automatischer Funktionstest, eine Missbrauchserkennung sowie eine Notstromversorgung.

Alle Informationen rund um die ab 1. Juni 2015 in Kraft getretene, neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) finden Sie auf einer Extra-Seite, die wir für Sie zusammengestellt haben www.bundesbaublatt.de/specials

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