Konsequenzen
verspäteter Vergabe

Bauunternehmen können mehr Geld und neue Bauzeiten durchsetzen, wenn ein Konkurrent in einem Bauvergabeverfahren die Vergabekammer anruft und sich dadurch der Zuschlag verzögert. Mit diesem Ergebnis entschied der BGH am 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08) eine der umstrittensten Fragen des Vergaberechts zugunsten der Bauunternehmen.

In Vergabeverfahren haben unterlegene Bieter das Recht, die Vergabeentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit kontrollieren zu lassen. Dies ist insbesondere bei großen Aufträgen oder bei Projekten mit neuartigen Vertragskonstruktionen der Fall. Während eines solchen Nachprüfungsverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen. Daher vergehen oft Monate, bis der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen darf. Nicht selten haben sich in der Zwischenzeit die Baustoffpreise erhöht. Regelmäßig sind in solchen Fällen auch die in den Vergabeunterlagen...

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