Die neue HOAI 2009

Nach langwierigen und intensiven Abstimmungsprozessen ist noch vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die europäische Dienstleistungsrichtlinie, die am 28. Dezember 2009 endet, die 6. Novelle der HOAI am 18. August 2009 in Kraft getreten. Damit hat eine seit Jahren überfällige Reform ihr vorläufiges, aber nicht abschließendes Ende gefunden.

Die Verordnung wurde inhaltlich und systematisch neu geordnet und deutlich verschlankt. An wesentlichen Elementen der alten HOAI wird jedoch festgehalten, insbesondere an den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen, den Honorartafelendwerten, den vollständigen Leis-tungsphasen und an den Parametern zur Bestimmung des Honorars (anrechenbare Kosten, Leistungsbilder, Honorarzonen, Honorartafeln, prozentuale Bewertung des Leistungsumfangs). Mit der neuen HOAI wird den beteiligten Auftraggebern und –nehmern mehr Freiraum für die Leistungshonorierung gelassen. Die Planungsbüros werden konsequenter...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 1-2/2012

Evaluierung der HOAI – Aktu­a­lisierung der Leistungsbilder

Ausgangssituation Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2009 verpflichtet, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf Grundlage des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009...

mehr
Ausgabe 9/2013 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI 2013 gilt seit dem 17. Juli

Die neue HOAI ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung ihr Ziel erreicht, die Verordnung innerhalb dieser Legislaturperiode weiter zu modernisieren. Es wurden sämtliche...

mehr
Ausgabe 11/2009 Die neue HOAI

Die Reform der Honorarberechnung

Die Honorarabrechnung für Ar­­chitekten und Ingenieure (HOAI) wird nun einfacher, flexibler und transparenter. Die Publikation informiert über die neuen Vorschriften für die Honorarvereinbarung...

mehr