Trinkwasserverordnung

Die erste Runde der Legionellenprüfung ist gelaufen

Laut verschiedener Expertenschätzungen erkranken mindestens 20.000 Menschen pro Jahr aufgrund von Legionellen an einer Lungenentzündung. Eigentümer von rund zwei Millionen Gebäuden in Deutschland waren darum aufgerufen, ihre Trinkwasseranlagen auf Legionellen prüfen zu lassen.  2013 endete die Frist für die Erstbeprobung. Erste Ergebnisse zeigen: In mehr als 13 % der Liegenschaften wurden Legionellen in nicht zulässigen Mengen gefunden.

In Folge der Kooperation mit dem  Energiemanager Techem hatte das SGS Institut Fresenius bis zum Jahresende über 176.000 Proben genommen und im Labor des Instituts analysiert. Das Ergebnis: In 13,3 % der beprobten Gebäude wurde ein erhöhter Legionellenbefall festgestellt, der weitere Maßnahmen erforderte. In 7,3 % aller untersuchten Installationen ließ sich ein positiver Befund mit einem Befall von 101 bis 1000 koloniebildenden Einheiten (KbE) pro 100 ml feststellen. Immerhin 5,1 % aller untersuchten Liegenschaften wiesen eine Belastung zwischen 1000 und 10.000 KbE auf. Ein Befund von über 10.000 KbE lag bei 0,9 % der untersuchten Anlagen vor. Die Proben für die Legionellenuntersuchung wurden jeweils an mindestens drei Stellen im Gebäude entnommen: am Austritt und am Rücklauf (Zirkulationsleitung) des Warmwasserspeichers sowie an den am weitesten entfernt liegenden Entnahmestellen (Zapfhahn) eines jeden Steigstrangs.

Bei mäßiger Belastung mit Legionellen bleibt Zeit für weitere Untersuchungen

Wird bei der Untersuchung ein Befall festgestellt, so müssen Betreiber einer Trinkwasseranlage das Gesundheitsamt über den Befund und die weitere Vorgehensweise zur Eingrenzung und Beseitigung der Kontamination informieren. Die Verantwortung für weitere Untersuchungen und Maßnahmen liegt beim Betreiber der Trinkwasseranlage. Dies kann zum Beispiel eine thermische oder chemische Desinfektion der Leitungssysteme umfassen. Gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W551 ist bei einem Befund zwischen 101 und 1000 KbE/100 ml eine weitergehende Untersuchung innerhalb von vier Wochen durchzuführen, bei einem Befund zwischen 1001 und 10.000 KbE/100ml umgehend und bei einem Befall über 10.000 KbE/100ml unverzüglich, dann auch in Kombination mit Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel einem Duschverbot oder dem sofortigen Einbau von endständigen Filtern in den einzelnen Wohnungen.

Gefährdungsanalyse zeigt Ursachen für Legionellenbefall

Eine dauerhaft vollständige Entfernung von Legionellen aus Wasserleitungen ist kaum möglich, da sie natürlicher Bestandteil von Grund-  und Oberflächenwasser sind. Allerdings sollte eine Vermehrung in Trinkwasserinstallationen von Gebäuden vermieden werden, sodass der genannte technische Maßnahmenwert nicht überschritten wird. Im Rahmen der Gefährdungsanalysen, die während der Sanierungsberatung durchgeführt wurden, kam Techem zu dem Ergebnis, dass vor allem bereits bekannte Gründe die Hauptursachen für eine zu hohe Legionellenbelastung sind:

1.Eigentümer stellen die Warmwassertemperatur oft zu niedrig ein. Das System sollte so eingestellt werden, dass das Trinkwasser am Ausgang des Warmwasserspeichers dauerhaft eine Temperatur von mindestens 60°C besitzt. Wassertemperaturen zwischen 25 und 50°C sind eine ideale Brutstätte für Legionellen – ab 60°C sterben sie dagegen ab. Wichtig ist auch, dass das Warmwasser in der Zirkulationsleitung mit einer Temperatur von mindestens 55°C zurückkommt.

2.Ein zu geringer Durchfluss in den Leitungen. Dieser führt zu einem erhöhten Legionellenrisiko, da sich diese in stehendem Wasser am besten vermehren können. Dies kann passieren, wenn zum Beispiel Wohnungen leer stehen, Totleitungen im System vorhanden sind oder der Leitungsquerschnitt deutlich größer ist, als erforderlich.

3.Ungenügender hydraulischer Abgleich. Der hydraulische Abgleich sorgt für gleichbleibende Temperaturen und Durchfluss. Viele Verwalter und Immobilienbesitzer haben jedoch noch keinen entsprechenden hydraulischen Abgleich in ihrer Immobilie durchführen lassen.

Analyse und Beratung

Der Energiemanager Techem bietet gemeinsam mit dem renommierten Analyse-Unternehmen SGS Institut Fresenius ein Dienstleistungspaket aus Legionellenprüfung und Beratungsleistungen an. Bei dem SGS Institut Fresenius handelt es sich um eine im Sinne von § 15 Abs. 4 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle. Auch die Probenehmer sind vom SGS Institut Fresenius beauftragt und zertifiziert. Die gemeinsamen Dienstleistungen umfassen sowohl die Erstbegehung, Probenentnahme und –analyse, als auch eine Vorlage für die Mieterinformation bezüglich des Untersuchungsergebnisses und die Meldung beim Gesundheitsamt bei einem positiven Befund. Ergänzt wird das Angebot durch Beratung für Präventiv- und Sanierungsmaßnahmen. Dadurch werden Wohneigentümer und Betreiber entsprechender Warmwasseranlagen von den gesetzlich geforderten und teilweise relativ komplexen Tätigkeiten entlastet. Für Vermieter hat Techem darüber hinaus einen Legionellen-Leitfaden entwickelt, der im Internet unter www.techem.de/legionellen-leitfadenkostenlos zur Verfügung steht.  

Mark Dittmann, Product Manager bei der Techem Energy Services GmbH


 

 

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