Das Recht der
elektronischen Medien

Deutsche Gerichte befassen sich seit Anfang der 1980er Jahre im Mietrecht mit dem elektronischen Medien. Dazu gehören Breitbandkabelnetze, Parabolantennen, DVB-T (digital video broadcasting terrestial) sowie UMTS-Antennen (Universal Mobile Telecommunication System). Die Urteile spiegeln in ihren Aussagen die technische Entwicklung während der vergangenen 30 Jahre wider. 

Deutschland ist Breitbandkabelland. Ende 2009 gab es 37,4 Mio. Fernsehhaushalte. 18,6 Mio. Haushalte empfangen ihre Programme über das Breitbandkabel, 16,2 Mio. über Pa­rabolantennen und Satelliten, 2 Mio. über DVB-T sowie 700 000 über Internetfernsehen (Quelle: Astra aktuell Nr. 67, Mai 2010, S. 4).

 

Parabolantennen

Der Standardstreitfall im Mietrecht gestaltet sich wie folgt: Der ausländische Mieter installiert eine Parabolantenne, um ausländische (Heimat-)Programme zu empfangen, die in das deutsche Breitbandkabelnetz nicht eingespeist werden. Der Kern der juristischen Auseinandersetzung dreht...

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