Rückkühl- und Verdunstungskühlanlagen prüfen

Betreiber haften bei Legionellen-Befall

Wer Rückkühl- und Verdunstungskühlanlagen nicht warten und prüfen lässt, gefährdet sich und andere, erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der aktuellen Legionellose-Fälle in Bremen. Die Betreiber der Anlagen sind hier in der Pflicht. Entscheidend ist es, die mögliche Kette der Infektionsursachen zu unterbrechen.

Wie zuletzt in den Jahren 2010 in Ulm und 2013 in Warstein ist derzeit in Bremen eine Häufung von schweren Legionellosen zu verzeichnen. Bisher konnten 17 dieser Fälle registriert werden, ein Patient ist verstorben. Auch in Bremen wird als Infektionsquelle eine Rückkühl- oder Verdunstungskühlanlage vermutet. Bei diesen Anlagen werden Teile des zu Kühlzwecken versprühten Wassers in Form von sogenannten Aerosolen (Wassertröpfchen) an die Umgebung abgegeben. Ist dieses Wasser mit Legionellen belastet, kann es zu Erkrankungen in einem weiten Umfeld kommen.

Erst eine Kette von Ereignissen, die in zeitlichem Ablauf nacheinander erfolgen müssen, führt zum Auftreten der Legionärskrankheit:

1. Die Verunreinigung des Kühlwassers mit virulenten Legionellen

2. Unkontrollierte Bedingungen ermöglichen das Wachstum der Mikroorganismen

3. Kontaminierter Tropfenauswurf gelangt in die Atmosphäre

4. Eine Mindestmenge dieser Tropfen wird durch gefährdete Menschen eingeatmet

Als Sofortmaßnahme wird empfohlen, alle in einer betroffenen Region in Frage kommenden Systeme fachgerecht zu desinfizieren. Um dauerhaft die Ereigniskette unterbrechen zu können, ist jedoch eine grundlegende Risikoanalyse gemäß VDI Richtlinie 2047 (Blatt 2) durch einen Sachverständigen nötig. Er identifiziert Mängel und Schwachstellen in der Anlage und unterstützt Betreiber von Rückkühl- oder Verdunstungskühlanlagen dabei, Verunreinigungen des Kühlwassers oder des Waschwassers durch Mikroorganismen, insbesondere mit Legionellen, zu vermeiden.

Eine gesetzliche Verordnung für Verdunstungskühlanlagen wird in absehbarer Zeit im Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) zu finden sein. Seit Januar 2016 liegt dazu bereits der Referentenentwurf vor. Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem eine zentrale Erfassung der Anlagen sowie eine regelmäßige Überwachung durch Sachverständige vor.

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