Rauchmelder

Wann und wo

Vergessene Kerzen, brennende Zigaretten oder technische Defekte: In Deutschland sterben jährlich viele Menschen durch Brände. In sieben Bundesländern sind Brandmelder in Neubauten bereits Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Rauchmelder bis Ende des Jahres auch in bestehenden Wohnungen installiert werden.
Viele Brände werden durch technische Defekte verursacht. Insgesamt sterben in Deutschland jährlich etwa 600 Menschen durch Brände, 6 000 werden verletzt. Gefährlicher als das Feuer ist der Rauch: Viele Brandopfer ersticken im Schlaf, schon einige Atemzüge können tödlich sein. Hilfe leisten Rauchmelder. Sie retten Leben, denn die Geräte schlagen Alarm, wenn sich Rauch in Räu­­men entwickelt, und reißen mit schrillem Signalton die Bewohner auch aus tiefem Schlaf. Feuerwehren, Brandschutz- und Sicherheitsexperten fordern deshalb schon seit Jahren eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Mit gutem Grund: In anderen Staaten sank nach Einführung der Rauch­melderpflicht die Zahl der Brandtoten deutlich.
Deutschland hinkt bei der Vorsorge hinterher. Erst in sieben Bundesländern – in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland – schreiben die Landesbauordnungen Rauchmelder für Neu- und Umbauten vor; in Bremen werden die kleinen Geräte voraussichtlich am 1. Mai Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern mussten bis Ende 2009 auch Wohnungen im Bestand nachgerüstet werden. In den meisten anderen Bundesländern haben die Eigentümer noch länger Zeit, teilweise bis Ende 2015.
Doch so lange sollten Eigentümer aus eigenem Interesse nicht warten. Denn Rauchmelder kosten wenig, verhindern aber im Brandfall großen Schaden. „Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften vorschreiben, dass in den Wohnungen Brandmelder eingebaut werden müssen“, erklärt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin bei wohnen im eigentum. Denn ein Wohnungsbrand ge­­fährdet auch das Gemeinschaftseigentum. Nach der DIN-Norm 14676, die den Landesbauordnungen zugrunde liegt, sind  Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Geräte müssen nach der DIN-Norm 14604 zertifiziert sein. Für die Installation sind in der Regel die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich; die Bewohnerinnen und Bewohner müssen dafür sorgen, dass die Geräte betriebsbereit sind.
In den anderen Bundesländern besteht bisher keine Pflicht, Rauchmelder zu installieren.

Weitere Informationen unter www.wohnen-im-eigentum.de

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